Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des
Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Der Verein verfolgt den Zweck der Wahrung und Förderung der Belange des Abenteuerspielplatz Konzenstraße 76, insbesondere:
a. die Förderung der Kontaktpflege und der Kommunikation zwischen Abenteuerspielplatz und
Bewohnern des Stadtteils
b. Förderung von Aktivitäten
c. Förderung der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Abenteuerspielplatzes
d. Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung von Materialien
e. Förderung der Gemeinwesenarbeit.